Was wir wollen
S T A T U T E N
1. Name
Unter dem Namen «Jallakka» besteht ein gemeinnütziger Verein gem. Art 52 und 60 ZGB. Sein Sitz ist Basel.
2. Juristische Stellung
«Jallakka» ist eine lokale Gruppe von IOGT Schweiz. Sie ist ebenfalls IOGT Basel angeschlossen. Alle Mitglieder von «Jallakka» sind automatisch Mitglieder dieser beiden Verbände.
3. Zweck
Zweck des Vereins ist es, die IOGT-Ziele gemeinschaftlich umzusetzen, insbesondere:
• Alkohol- und drogenfreie Freizeitgestaltung
• Beteiligung an Aktionen zugunsten eines drogenfreien Lebensstils
• Einsatz für Frieden, Solidarität und Gleichberechtigung zwischen den Menschen
• Unterstützung der IOGT-Arbeit regional, national und international
• Weitere Aktivitäten
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können alle Einzelpersonen werden, die alkohol- und drogenfrei leben und auch sonst die Statuten von IOGT Schweiz befolgen. Diese gelten als Bestandteil dieser Statuten.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Gruppe an einer Zusammenkunft, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag von CHF 100,-.
Hiervon werden die jeweiligen Beiträge an IOGT Basel und IOGT Schweiz weitergeleitet.
5. Organe
Die Organe von «Jallakka» sind:
• Die Mitgliederversammlung
• Der Vorstand
• Die Revisionsstelle
Die Zuständigkeiten regelt das Gesetz (Art. 63 ff. ZGB).
6. Auflösung
Die Auflösung des Vereins bedarf einer Dreiviertelmehrheit. Das restliche Vermögen geht an IOGT Basel.
7. Schlussbestimmungen
Diese Statuten treten erst in Kraft nach der Genehmigung durch IOGT Schweiz und IOGT Basel. Sie können nur mit einer Dreiviertelmehrheit an der Mitgliederversammlung geändert werden.
Therwil (BL), 9. Juni 2002
Artikel 4 (Beitragshöhe) geändert am 11. Juni 2003 in Allschwil (BL).
Die Präsidentin:
Stina Klee
Der Sekretär:
Daniel Studer
Die Kassiererin:
Annette Rentsch